Tipps & Tricks

Grillen auf dem Balkon

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Nicht jeder befindet sich in der glücklichen Situation einen eigenen Garten sein Eigen nennen zu können, weswegen für viele Menschen der heimische Balkon die einzige Möglichkeit ist etwas Leckeres zu grillen. Doch dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Mietvertrag lesen

Möchte man gerne den eigenen Balkon zum Grillen benutzen, so spricht zunächst einmal gar nichts dagegen, denn grundsätzlich ist das gestattet. Befindet man sich aber in einem Mietverhältnis, sollte man zunächst einmal den Mietvertrag konsultieren. Ist dort mit keinen Wort erwähnt, dass man den Balkon oder die Terrasse nicht zum Grillen verwenden darf, kann man ruhigen Gewissens Steaks und Würstchen auf dem Einkaufszettel notieren. In manchen Mietverträgen ist auch festgehalten, dass man den Balkon und die Terrasse zwar zum Grillen nutzen darf, aber beispielsweise nur zweimal im Monat, und dann auch nur nach Vorankündigung bei den Nachbarn und zusätzlich nur im Zeitraum zwischen 16-22 Uhr.

Von daher ganz wichtig: Unbedingt den Mietvertrag lesen!

Auf Rauchbelästigung achten

Ist es laut Mietvertrag nicht untersagt den Balkon zum Grillen zu benutzen, bedeutet das aber noch lange nicht das man ohne Sinn und Verstand sofort mit dem Grillen loslegen kann. Besitzt man nämlich einen Holzkohlegrill, muss unbedingt darauf geachtet werden das kein Rauch in die die Wohnung angrenzender Anwohner gelangt. Sollte dies nämlich passieren, kann man wegen Rauchbelästigung belangt werden, was dann schnell in einer Geldstrafe über mehrere hundert Euro resultieren kann. Dies trifft auch zu, wenn man nicht zur Miete wohnt, beispielsweise in einem eigenen Haus. Auch da sollte man darauf achten, dass kein Rauch in eventuell angrenzende Häuser gelangt.

In jedem Fall würde es sich also anbieten, entweder einen Gas- oder Elektrogrill anzuschaffen, gut Acht zu geben oder ein ausgesprochen gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn zu pflegen.

Soll es aufgrund persönlicher Vorlieben doch unbedingt ein Holzkohlegrill sein den man auf dem heimischen Balkon benutzen möchte, so empfiehlt es sich ein wenig Zeit beim Kauf der Kohle selbst einzuplanen. So sollte die Kohle eher trocken sein, da dies die spätere Rauchbildung deutlich reduziert.

Weiterhin wäre beim Verwenden von Holzkohle die richtige Anzündmethode von Bedeutung. So können wir z.B. einen Spiritusbrenner zum Anzünden der Kohlen empfehlen, wohingegen Flüssiganzünder eher vermieden werden sollte, da diese, unserer Erfahrung nach, zu recht starker Rauchbildung tendieren und je nach Typ noch einen unangenehmen Nachgeschmack beim Grillgut hinterlässt.

Wir können weiterhin auch den Lotus Grill für ein recht rauchfreies Grillerlebnis empfehlen.

Nachtruhe

Unabhängig davon, ob man sich in einem Mietverhältnis befindet und auf bestimmte Regelungen seitens seines Vermieters achten muss oder gar ein eigenes Haus sein Eigen nennt, ist es wichtig, auf die allgemein gültige Nachtruhe ab 22 zu achten.

Hier gibt es wiederum die Möglichkeit, die Feierlichkeiten ab 22:00 einfach ins innere der Wohnung zu verlagern oder eben im Vorfeld seine Nachbarn darüber zu informieren, dass man gerne etwas länger machen möchte und bittet daher schon im Vorfeld um Nachsicht und Verständnis.

Die lieben Nachbarn

Man erkennt in dem bisher erwähnten also durchaus etwas immer wiederkehrendes: Das gute Verhältnis zu seinen Nachbarn. Denn besitzt man so eines, hat man von vornherein nahezu alle möglichen Hindernisse und Probleme beseitigt und kann ungestört auf dem heimischen Balkon grillen. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Grillen vor Gericht

Nur leider schaffen es manche Nachbarn nicht vernünftig in einen Dialog miteinander zu treten oder einen Kompromiss zu finden. Nicht selten verhärten sich die Fronten dann derartig schnell, so dass nur noch ein Gerichtsbeschluss eine endgültige Lösung zu finden vermag. Es dürfte wohl auch niemanden besonders verwundern das es zum Thema “Grillen auf dem Balkon” bereits eine Reihe von Gerichtsbeschlüssen gibt. Eine Zusammenfassung einiger Gerichtsbeschlüsse zu diesem Thema kann bei bei Immowelt.de finden.

In diesem Sinne: Wir wünschen euch schöne Grillabende und empfehlen euch ganz nebenbei einfach mal den Nachbarn spontan zum Grillen einzuladen 🙂

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